Kinderhortpädagogin
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Region:
Bad Hall
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Vertragsart:
Teilzeit
Die Stadtgemeinde Bad Hall schreibt gem. §§ 8 u. 9 OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (OÖ. GDG 2002) in Verbindung mit dem OÖ. Kindergarten- und Hortedienstgesetz 1997 i.d.g.F. die unbefristete Vertragsbedienstetenstelle von einer Kinderhortpädagogin für den Kinderhort Bad Hall mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 30 Wochenstunden öffentlich zur Besetzung aus. […]
Bewerberinnen um diesen Dienstposten sollen die im § 17. OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 sowie die in den §§ 1 bis 3 OÖ. Kindergarten- und Hortedienstgesetz angeführten Aufnahmebedingungen erfüllen.
Die...
Vor mehr als 30 Tagen von: Karriere.at